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AGB’s

AGB

Vertragspartner:

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen „CREAMORE“ bzw. „CREAMORE.TV“ bzw. alle damit verbundenen Projekte und dem Inhaber Tom Fuerch – im folgenden CTV genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden).

Vertrag:

Verträge zwischen CTV – und Kunde entstehen durch

  • Annahme eines schriftlichen Angebotes
  • mündlicher oder schriftlicher Vertrag
  • Zustimmung durch Überweisung von, durch CTV gestellten Rechnungsbeträgen

Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) zum Kunde bzw. Veranstalter.

Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung:

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage zzgl. Auslagen

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens „CTV“ ist möglich durch:

  • technisch bedingte Ausfälle
  • andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie etc.)
  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod

In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch CTV versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

Leistungen:

Art und Weise der Leistungen sind bekannt und werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber entsprechend besprochen und definiert. Ich bin bemüht mich an das von Ihnen gewünschte Programm zu halten, jedoch dazu nicht verpflichtet. Schadensersatzansprüche gegen mich sind ausgeschlossen.

Urheberrecht:

Grundsätzlich bestehen wir bei jeglichem von uns erstellten Material auf das uneingeschränkte Urheberrecht des Erstellers. Sofern kein ausdrücklicher Vertrag und Buy-Out von Rechten erfolgt bekommt der Kunde lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Diesem Nutzungsrecht kann jederzeit gemäß dem Urheberrecht widersprochen werden. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Widerspruchs umgehend sämtliches Material das von CTV erstellt wurde von seinen Präsenzen zu entfernen. Durch Buchung eines Shootings oder Dreh’s ergibt sich automatisch eine stille Einverständnis-Erklärung das unser Material zu Promotionzwecken von CTV vollumfänglich verwendet werden darf. Freigaben sind somit schriftlich nicht gesondert notwendig.

Haftung:

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung, eines Shootings, eines Dreh-Termins haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch CTV verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Material von CTV, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

Sofern“CTV“ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Gage:

Wir verrechnen einen Stundensatz von 50,- bis 150,- Euro netto für erbrachte Leistungen je nach Einsatzbereich und Aufwand. Dieser Stundensatz kann, muss aber nicht rabattiert werden. Erfolgt ein Angebot mit rabattiertem Stundensatz und der Kunde tritt davon zurück behalten wir uns das Recht vor den vollen Stundensatz für bisher erbrachte Leistungen und Arbeitsstunden rückwirkend in Rechnung zu stellen.

Zahlungen:

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an CTV direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  1. Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende der Leistungen.
  2. Überweisung auf ein von CTV genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 5 Werktagen nach Rechnungseingang.

(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

Kürzungen vereinbarter Zahlungen werden grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere sofern der Kunde nicht mit dem Ergebnis (Foto, Video, Musik) zufrieden sein sollte oder ein Teil der Technik während Veranstaltungen, Shootings und Dreh-Terminen ausfallen sollte. Etwaige Kürzungen sind nur bei grober Fahrlässigkeit und bis zu einer maximalen Höhe von 25 % abzüglich geleisteter Stunden und Aufwände der vereinbarten Gage in beidseitigem Einverständnis zulässig.

Anreise zur Location:

Ist die Anreise mit außergewöhnlichem Aufwand verbunden (Flugzeug, Fähre, Bergbahn, Gondel, Mautgebühren etc.) werden diese gesondert berechnet und gegebenfalls vorab in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber und somit auch der Veranstalter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, ca. 2 Stunden vor Beginn und zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung zwecks Auf- und Abbau für CTV zugänglich zu machen.

GEMA-Gebühren:

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt. Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de

Ausstattung vor Ort:

Der Veranstalter hat für eine saubere 230V~ / 16A Schuko Stromversorgung zu sorgen. Für eventuell auftretende Störungen im Ton, verursacht durch z.B. Brumm- / Masseschleifen, durch angehängte Geräte oder sonstige negativ beeinflussende Stromabnehmer , ist der Veranstalter verantwortlich. Der Veranstalter hat für Räumlichkeiten und Sicherung des Equipments zu sorgen, sowie einwandfreien Zugang im Rahmen der entsprechenden Anforderungen eines Dreh-Termins bzw Foto-Shootings

Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen CTV, dem jeweils zuständigen Management und seinen Kunden, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, München vereinbart.

München, 01. Januar 2019

Tom Fürch
Seeholzenweg 7
81241 München
info@creamore.net

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